Birkenwerder und Hohen Neuendorf gegen Lärm
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages führt am Montag, den 3. Juni 2013 in Birkenwerder einen Ortstermin durch. Anlass ist eine Petition der Bürgerinitiative BI A10 Nord, in der die Koordinierung mehrerer Großprojekte der Infrastruktur und Energieversorgung in der Region der Gemeinde Birkenwerder und der Stadt Hohen Neuendorf gefordert wird.
Was ist los in Birkenwerder und Hohen Neuendorf? Wir haben unsere Beschreibung der Großprojekte, die Birkenwerder und Hohen Neuendorf betreffen, auf den neuesten Stand gebracht. Denn wir haben leider nicht nur kleine Probleme. Und aßer der Bürgerinitiative hat sich bisher niemand darum gekümmert.
Wir dokumentieren die Pressemitteilung des Deutschen Bundestages zum Besuch des Petitionsausschusses in Birkenwerder am 3. Juni 2013.
Im Folgenden dokumentieren wir den Offenen Brief der BI A10 Nord an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg.
Der folgende Text ist eine vorbereitende Stellungnahme der BI zum Treffen mit der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Brandenburg (GLP) am 7. März in Birkenwerder. Er ist letztlich eine Zusammenfassung der bereits in den Erörterungsterminen gestellten Anträge und von daraus resultierenden neuen Erkenntnissen.
Präsentation der Großprojekte in Birkenwerder und Hohen Neuendorf.
Kommentar zur Antwort des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Nach Durchsicht der von der Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GLP) im Nachgang zum Abstimmungstermin am 7. März 2012 zur Verfügung gestellten Unterlagen sehen wir uns veranlasst, eine Stellungnahme zum Termin und zu den Dokumentationen abzugeben.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages spricht sich dafür aus, Emissionen verschiedener Lärmquellen bei der Planung von Schallschutzmaßnahmen "in ihrer Gesamtheit zu betrachten" und zur Ermittlung von Lärmschutzansprüchen insgesamt zu berücksichtigen. In seiner Sitzung am Mittwochmorgen beschloss daher der Ausschuss einstimmig, eine Petition der Bürgerinitiative A10-Nord aus Birkenwerder sowohl dem Bundesumweltministerium als auch dem Bundesverkehrsministerium "zur Erwägung" zu überweisen. Aßerdem wurde entschieden, die Vorlage dem Europäischen Parlament und dem Brandenburger Landtag zuzuleiten.