Insbesondere geht es in der Petition "Lärmschutz - Reduzierung der Lärmschutzgrenzwerte" um eine Reduzierung der in den einzelnen Gesetzen und Vorschriften vorgegebenen Grenzwerte für Lärmschutzmaßnahmen sowohl für die Lärmvorsorge (Neu- und Ausbauvorhaben) als auch die Lärmsanierung (bestehende Autobahnen) und um mehr Mitbestimmungsrechte der betroffenen Kommunen beim Lärmschutz an Autobahnen.
Was nützen die Lärmaktionspläne der Kommunen, wenn diese im Bereich der Bundesfernstraßen nicht durchsetzbar sind?!
Da unser Anliegen viele so genannte Autobahngemeinden, d.h. Gemeinden die von Autobahnen tangiert oder durchschnitten werden, in ganz Deutschland betrifft, hoffen wir, dass sich möglichst viele Bürger durch Mitzeichnung der Petition "Lärmschutz - Reduzierung der Lärmschutzgrenzwerte" innerhalb einer Frist von 6 Wochen an dieser Petition beteiligen.
Öffentliche Petitionen sind Bitten oder Beschwerden von allgemeinem Interesse an den Deutschen Bundestag. Sie werden im Einvernehmen mit dem Petenten auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung erhalten weitere Personen oder Personengruppen über das Internet die Gelegenheit zur Mitzeichnung der Petition oder zur Abgabe eines Diskussionsbeitrages hierzu.
Nur wenn viele Mitzeichner die Petition unterstützen besteht die Chance, dass endlich mehr für den Schutz der Bevölkerung vor dem zunehmenden Autobahnlärm getan wird.
Herunterladen: [artikel:140:8]
Links für zusätzliche Informationen
Hilfestellung
Damit Sie die Petition problemlos mitzeichnen können, haben wir eine kurze Anleitung verfasst: [artikel:144:1].
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