BI A10 Nord

Birkenwerder und Hohen Neuendorf gegen Lärm

EU-Petition

Lärmschutz und Infrastruktur

  VonRedaktionam  

Am 23.01.2010 wurde durch Mitglieder der Bürgerinitiative A10-Nord eine Petition zur Ergänzung der Lärmschutzrichtlinie an das EU-Parlament abgesandt. Die Petition hat folgenden Wortlaut:

Die Richtlinie 2002/49 ist flexibler zugunsten der Lebens- und kommunalen Aufenthaltsqualität zu ergänzen, so dass eine stärkere Berücksichtigung der angestrebten Schutzziele für die Gesundheit der Bevölkerung möglich ist:

I. Den Kommunen sind darin zum Schutz der Allgemeinheit stärkere Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidung der Verkehrs- bzw. Straßenbaubehörden einzuräumen und ihnen sind finanzielle Mittel zur Realisierung von beschlossenen Lärmminderungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, insbesondere dann, wenn die Baulastträger diese Maßnahmen nicht selbst durchführen können oder wollen.

II. Entlang von Autobahnabschnitten, die Gebiete mit Wohn- und Aufenthaltsfunktionen tangieren bzw. innerhalb angebauter Ortsdurchfahrten sind die geltenden Grenzwerte entsprechend international anerkannter Umgebungslärmrichtlinien anzupassen, d. h. Absenkung kurzfristig auf 65(Tag)/50(Nacht) dB(A) und mittelfristig auf 60/40 dB(A).

III. Im Sinne einer nachhaltigen Bekämpfung des Lärms an der Quelle ist neben der Entschleunigung des Kfz-Verkehrs stärker auf seine Reduzierung und Vermeidung hinzuwirken. Daher sind alle rechtlichen, planerischen und sonstigen Regelungen auf den Prüfstand zu stellen, die das Kfz-Verkehrsaufkommen beeinflussen. Demzufolge ist ein weiteres, wenn auch langfristigeres aber vordringliches Ziel, mindestens 2/3 des überregionalen und internationalen Schwerlastverkehrs dauerhaft auf die Schiene zu verlegen.

Begründung:

Bürgerbeschwerden und Ergebnisse maßgeblicher Studien zeigen, dass eine besondere Be-einträchtigung durch Autobahnlärm besteht. Auf Autobahnen gibt es keine Ruhephasen wie im Stadt-, Flug- oder Schienenverkehr, sondern es finden Dauerbelästigungen, insbesondere durch Lkw-Verkehr statt. Davon sind sogenannte Autobahngemeinden, deren Gebiete durch die Autobahn direkt durchschnitten oder unmittelbar tangiert werden, besonders betroffen. Zudem begünstigt die meist großzügige Trassierung (u. a. die Querschnittsbreite) eine flächenhafte Ausbreitung des Schalls und damit eine weiträumige Verlärmung der anliegenden Gemeinden, so dass auch entfernt liegende Gebiete vom Autobahnlärm be-troffen sind. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland leiden über 15 Mio. Menschen unter einer Dauerbeschallung.

Die in diesem Zusammenhang auftretenden privaten und volkswirtschaftlichen Verluste sind immens und zwar ausreichend erforscht und belegt, jedoch stark vernachlässigt und/oder einfach ignoriert worden. Gesundheitliche Schäden wie Schlafstörungen, Blut-hochdruck, Depressionen und ein erhöhtes Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko einerseits sowie eine „schleichende Enteignung" der Immobilienbesitzer andererseits sind ab einem Lärmpegel von >40/45 dB(A) nachweisbar (siehe WHO Leitlinie „ Night noise guidelines for Europe" vom 08-10-2009). Allein die dabei im Gesundheitsbereich entstehenden Kosten liegen in Deutschland bei mehr als € 1,8 Mrd. p.A. Die mietbedingten Steuerausfälle werden auf € 3,4- 4,5 Mrd./Jahr geschätzt, die privaten Einbßen gehen bis zum wirtschaftlichen Totalverlust wegen Unverkäuflichkeit von Immobilien.

Vor dem Hintergrund dieser besonderen Lärmbelastungsprobleme ist die zügige Änderung der bestehenden Rechtsgrundlagen anzustreben. Ziel und Zweck der Änderung soll sein, dem Schutz der Allgemeinheit vor Lärm durch Autobahnverkehr besser Sorge zu tragen und die damit verbundenen Entscheidungskompetenzen zu dezentralisieren und damit den betroffenen Kommunen mehr Einflussmöglichkeiten zu gewähren, um ihre Lärmaktionspläne und deren Umsetzung im Sinne der betroffenen Anlieger voranzutreiben.

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