Wir haben heute erneut eine Petition an den Bundestag geschickt - als Ergänzung zu unserer "Petition zur Koordinierung von Großprojekten".
Text der Petition
Der Bundestag möge beschließen, dass im Hinblick auf die noch fehlende gesetzliche Regelung von Bund und Europäischer Union der Region ein umfangreich bevollmächtigter und kompetenter Vermittler zur Seite gestellt wird, der unter den verschiedenen Vorhabenträgern vermitteln und koordinieren kann.
Begründung:
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat während der Ortsbegehung am 3. Juni 2013 Handlungsbedarf festgestellt und die Petition zur Erwägung an die Bundesregierung verwiesen. Gleichzeitig wurde die Petition an die entsprechenden Ausschüsse des Landes Brandenburg und der Europäischen Union zur weiteren Bearbeitung geleitet.
Am 9. Dezember 2013 wurde der Plan zum sechsstreifigen Ausbau der A10 vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) in Potsdam festgestellt, ohne dass in irgendeiner Weise auf die in der Petition aufgeführten Gesamtbelastungen eingegangen wurde. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als federführendes Ministerium sieht sich derzeit nicht in der Lage "eine Einschätzung zur Fortentwicklung der rechtlichen Grundlagen zur Berücksichtigung des Gesamtlärms abzugeben", obwohl dies auch im aktuellen Koalitionsvertrag (S. 41 ff) ausdrücklich festgelegt wurde. In Anbetracht der bestehenden Situation ist zu befürchten, dass "Maßnahmen zur Reduzierung der Gesamtbelastung bei mehreren gleichzeitig geplanten Infrastrukturprojekten" für unsere Kommunen nicht mehr greifen und genau das passiert, was wir mit unserer Petition verhindern wollten.
Es sei in dem Zusammenhang auch noch einmal erwähnt, dass über den großen Anteil des Gesamtlärms hinaus weitere Emissionen und nachhaltige Einflüsse aus den Großprojekten zur Gesamtbelastung beitragen. Es wäre demnach nicht nur konsequent, sondern auch weitsichtig, zeitnah einen Vermittler zu beauftragen, der u.a. auch die Wirksamkeit und Durchsetzungsfähigkeit zukünftiger Rechtsgrundlagen bereits jetzt an einem konkreten Projekt prüfen und einschätzen kann.
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