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BMVBS Antwort Lärmschutz für Bundesfernstraßen
Die Auslösewerte für die Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen sind mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2010 am 06.04.2010 um 3 Dezibel gesenkt worden. Dies bedeutet, dass die für Planung und Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen zuständigen Straßenbauverwaltungen der Länder bereits jetzt diese neuen Auslösewerte berücksichtigen können.
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